Antwort Wie hoch ist das gesetzliche Erbteil für Kinder? Weitere Antworten – Wie hoch ist der Erbpflichtteil für Kinder
Der Pflichtteil vom Erbe berechnet sich nach den §§ 1924 bis 1936 BGB. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Auch enterbte Ehegatten, Kinder und andere Erbberechtigte haben als Pflichtteilsberechtigte also Anspruch auf 50 Prozent ihres gesetzlichen Erbteils.Sofern der Erblasser nicht verheiratet war, erben die Kinder gemäß der gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen. Bei zwei […]