Antwort Wie viel Kaffee darf ich mitnehmen? Weitere Antworten – Wie viel Kaffee darf ich zollfrei nach Deutschland einführen

Wie viel Kaffee darf ich mitnehmen?
Reisefreimengen aus EU-Ländern

Produkt Freimenge bei EU-Staaten
Alkoholische Mixgetränke 10 Liter
Sonstige Waren
Kaffee 10 Kilogramm
Kaffeehaltige Waren 10 Kilogramm

Bei Tabak und Alkohol muss der Einführer mindestens 17 Jahre alt sein. Außerdem dürfen noch 10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Waren abgabenfrei eingeführt werden. Wenn nicht nur eine dieser Waren mitgenommen wird, sondern eine Kombination aus diesen, gilt die Gesamtmenge.Kaffeeliebhaber dürfen 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren einführen.

Was darf ich aus der EU nach Deutschland einführen : Richtmengen für Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten:

  • Alkoholische Getränke. 10 Liter Spirituosen. 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
  • Tabakwaren. 800 Zigaretten. 400 Zigarillos.
  • Kaffee. 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren.
  • Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug.

Wie viel Kilo Kaffee darf ich nach Deutschland einführen

Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge. Kehrt man aus einem Nicht-EU-Land zurück, dürfen es lediglich 200 Zigaretten sein sowie 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.

Ist Kaffee zollfrei : Es gibt Import-Zoll auf Kaffee, um die heimische Verarbeitungsindustrie zu schützen, denn lediglich die Einfuhr von unbearbeitetem Rohkaffee aus allen Ländern ist zollfrei. Zwischen 7,5 und 9 Prozent fallen auf Röstkaffee und alle anderen Kaffeeprodukte an.

Der englische Begriff Coffee-to-go bedeutet auf Deutsch übersetzt so viel wie „Kaffee zum Mitnehmen“. Er bezeichnet dementsprechend einen Kaffee, den man nicht in einem Café oder Kaffeehaus zu sich nimmt, sondern stattdessen in einem Papp- oder Plastikbecher unterwegs genießen kann.

Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren Richtmengen innerhalb der EU
Kaffee 10 Kilogramm
Kaffeehaltige Waren 10 Kilogramm

Was muss ich beim Zoll anmelden

Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.Dies sind zum Beispiel:

  • Wildpilze.
  • Kartoffeln.
  • Kaviar vom Stör.
  • Nahrungsergänzungsmittel.
  • Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft.
  • Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

Besonders hochwertige Rohkaffees mit geringem Erntevolumen werden nach wie vor in Säcken (im Container) befördert. Damit der Kaffee in bester Qualität im Bestimmungshafen ankommt, sollte er möglichst temperaturbeständig und trocken transportiert werden.

Hast Du Deinen Urlaub außerhalb der EU verbracht und dort eingekauft, musst Du die Waren grundsätzlich beim Zoll anmelden. Wenn Du mit dem Flugzeug oder Schiff reist, steht Dir ein Freibetrag von 430 Euro zu, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt. Reist Du mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze 300 Euro.

Wie viel Kaffee darf man von Luxemburg nach Deutschland mitnehmen : Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren Richtmengen innerhalb der EU
Kaffee 10 Kilogramm
Kaffeehaltige Waren 10 Kilogramm

Kann man Kaffee mit ins Flugzeug nehmen : Bis zu 800 Zigaretten, 1 Kilo Tabak, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, ohne verzollt werden zu müssen. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge.

Was darf ich aus Polen mitbringen pro Person

Wein, Bier, Wodka, Spirits: So viel Alkohol kann eingeführt werden

  • Spirituosen: 10 Liter.
  • Alkopops: 10 Liter.
  • Zwischenerzeugnisse wie Sherry oder Portwein: 20 Liter.
  • Sekt, Prosecco, Champagner (Schaumweine): 60 Liter.
  • Bier: 110 Liter.
  • Wein: keine Begrenzung.


Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 150 Euro, zwar zollfrei (Art. 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung), aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Abgaben von weniger als 1 Euro werden jedoch nicht erhoben.Dies sind zum Beispiel:

  • Wildpilze.
  • Kartoffeln.
  • Kaviar vom Stör.
  • Nahrungsergänzungsmittel.
  • Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft.
  • Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

Welche Lebensmittel dürfen nicht in die EU eingeführt werden : Dies sind zum Beispiel:

  • Wildpilze.
  • Kartoffeln.
  • Kaviar vom Stör.
  • Nahrungsergänzungsmittel.
  • Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft.
  • Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.