Antwort Wie kann ich als Rentner eine Kur beantragen? Weitere Antworten – Habe ich als Rentner Anspruch auf eine Kur

Wie kann ich als Rentner eine Kur beantragen?
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt.Berufliche Reha

  • Allgemeine. medizinische Reha.
  • Reha für Kinder und Jugendliche.
  • Reha für Rentner.
  • Onkologische Reha.
  • Sucht-Reha.
  • Reha-Nachsorge.
  • Reha bei Post-COVID-Syndrom.

Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.

Wie viel kostet eine 3 wöchige Kur : Die Kosten für eine stationäre Anschlussheilbehandlung nach Herzinfarkt können in einer günstigen Klinik mit einem niedrigen Tagessatz von 130 EUR bei gutem Verlauf (3 Wochen) bei 2.730 EUR liegen.

Wie oft steht einem Rentner eine Kur zu

Es ist möglich, alle vier Jahre eine Maßnahme in Anspruch zu nehmen. In medizinisch dringenden Fällen kann der Zeitraum auch kürzer sein.

Was muss ich tun um eine Kur zu bekommen : Checkliste: So beantragen Sie eine Kur

  1. Kurort auswählen.
  2. Einen Termin beim Arzt vereinbaren.
  3. Das Arztgespräch führen.
  4. Den Kurantrag vom Arzt ausfüllen lassen.
  5. Den Kurantrag einreichen.
  6. Los geht's.

Eine Besonderheit bei einer Reha-Maßnahme für Rentnerinnen und Rentner ist die Kostenübernahme. Bei Berufstätigen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten. Ab dem Renteneintritt sind in der Regel die Krankenkassen zuständig.

Genauso wie Berufstätige haben Rentner alle vier Jahre einen Anspruch auf Reha. Ist eine vorzeitige Reha aus medizinischen Gründen notwendig, kann laut Sozialgesetzbuch V § 40 eine Ausnahme gemacht werden, die allerdings ausführlich und nachvollziehbar begründet werden muss.

Kann der Hausarzt eine Kur beantragen

Anspruch auf eine Kur haben in Deutschland grundsätzlich alle, die kranken- oder rentenversichert sind. Aber ob eine Kur notwendig ist, das entscheidet der Arzt – typischerweise der Hausarzt. Er stellt eine Diagnose und begründet die Notwendigkeit einer Kur gegenüber der jeweiligen Krankenkasse.Ab dem Renteneintritt sind in der Regel die Krankenkassen zuständig. Entsprechend stellen Sie auch dort den Antrag für Ihre Reha. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Rentnerinnen und Rentner nur in Ausnahmefällen.Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.

Die Kur wird ausschließlich von den Krankenkassen übernommen oder kann selbst bezahlt werden. Die Reha übernimmt für die meisten Berufstätigen die Rentenversicherung und für Rentnerinnen und Rentner in den meisten Fällen die Krankenkasse.

Für welche Krankheiten gibt es eine Kur :

  • ArthroseGelenkersatzWirbelsäulenerkrankungenChronischer SchmerzRheuma-OrthopädieSportverletzungenUnfallfolgenOsteoporoseAmputationenKnochentumoreVerhaltensmedizinische Orthopädie (VMO)
  • ParkinsonSchlaganfallKoma / WachkomaMultipler Sklerose (MS)Restless LegsEpilepsieNeurodegenerative ErkrankungenPolyneuropathieHirntumor.

Was muss ich erfüllen um eine Kur zu bekommen : Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf eine Kur Es besteht grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Dafür müssen Sie sich die Kurfähigkeit von einem Hausarzt bescheinigen lassen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann diese auch vor Ablauf dieser Frist genehmigt werden.

Was sind Gründe für Kur

Gründe für eine Kur sind beispielsweise starke oder anhaltende körperliche Beeinträchtigungen und Schmerzen oder auch eine psychische Überlastung, die sich unterschiedlich zeigen kann, etwa in Depressionen, Nervenzusammenbrüchen und Aggressionen.

Voraussetzungen

  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht.
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)