Antwort Wie bekommt der Arbeitgeber die eAU? Weitere Antworten – Wie kommt der Arbeitgeber an die eAU

Wie bekommt der Arbeitgeber die eAU?
Über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärztinnen und Ärzte versenden die AU darüber an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen. Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier für gesetzlich versicherte Beschäftigte nicht mehr. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten stattdessen über das eAU-Verfahren bei der Krankenkasse ab.Das Steuerbüro erfragt dann elektronisch die eAU-Daten bei der zuständigen Krankenkasse und informiert Sie dann über die eAU-Daten. Ein Abruf ist aber auch vom Arbeitgeber direkt über das SV-Meldeportal möglich.

Wie kann der Arbeitgeber die eAU abrufen DAK : Auch Arbeitgeber müssen die elektronische Krankmeldung nutzen. Sie rufen die von der Arztpraxis gemeldeten Informationen bei uns ab. Das erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung. Arbeitgebende erhalten dabei nur bestimmte Daten der eAU.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet die eAU abrufen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend.

Wann muss Arbeitgeber eAU abrufen : Welchen Zeitraum geben Arbeitgeber in der AU-Datenabfrage an Als Arbeitgeber geben geben Sie den Beginn des Zeitraums an: Bei einer Neuerkrankung ist dies der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer fortdauernden AU ist dies der erste Tag nach dem bisher attestierten Ende der Arbeitsunfähigkeit.

Seit 2023 eAU-Abruf für Arbeitgeber verpflichtend

Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ( § 5 EFZG ). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.

Krankmeldung: Vorlagepflicht entfällt, Meldepflicht bleibt

Beschäftigte sind grundsätzlich nach dem dritten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (siehe § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG).

Wie kann ich die eAU abrufen

Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und suchen – sofern erforderlich – einen Arzt auf. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend.Bereits seit Januar 2022 können Arbeitgeber im Rahmen eines Pilotverfahrens eAU-Daten bei den Krankenkassen rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Oktober 2021 abrufen.

Wenn nach 7 Tagen keine eAU zur Abholung bereitsteht, muss noch einmal beim Arbeitnehmer nachgefragt werden, ob er/sie wirklich beim Arzt war und dieser die eAU an die Krankenkasse übermittelt wurde. Alternativ steht bei Störfällen die Papier-AU von Arbeitnehmenden an den Arbeitgeber zur Verfügung.

Wie kann ich eine eAU abrufen : Wie können Arbeitgeber die eAU abrufen Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm abrufen. Arbeitgeber, die über keine Entgeltabrechnungs-Software verfügen, können für den Abruf die Anwendung sv.net nutzen.

Wie schnell kann der Arbeitgeber die eAU abrufen : Im Datenaustauschverfahren eAU ist festgelegt, dass die Daten in der Regel unverzüglich zu übermitteln sind, jedoch spätestens am auf die Anfrage folgenden Werktag.

Was passiert wenn Arbeitgeber eAU nicht anruft

Spätestens am vierten Tag der Krankheit haben Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt einzuholen und vorzulegen. Der Arbeitgeber kann diese auch früher verlangen. Wenn Sie dem Arbeitgeber nicht rechtzeitig Bescheid geben oder die AUB einreichen, kann er Ihnen eine Abmahnung aussprechen.