Antwort Wer zählt alles zur Betriebsgröße? Weitere Antworten – Wer gehört zum Betrieb
Gehören einem Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer an, von denen drei wählbar sind, wird ein Betriebsrat gewählt (§ 1 Abs. 1 BetrVG). Dies gilt auch für einen Betrieb mehrerer Unternehmen (Gemeinschaftsbetrieb).Das entscheidende Kriterium ist die Betriebsgröße. Doch wie viele Mitarbeiter sind nötig, um den Betriebsrat zu gründen Die vorgeschriebene Anzahl an Mitarbeitern liegt bei mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. Drei davon müssen wählbar sein.Daher müssen sie auch bei der Feststellung der Betriebsgröße im Sinne von § 9 BetrVG mitgezählt werden. Denn sie gehören zu den (wahlberechtigten) Arbeitnehmern, die in dem Betrieb „in der Regel“ arbeiten.
Welche Mitarbeiter zählen bei Betriebsratswahl : Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören und die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da leitende Angestellte wie oben erwähnt nicht wählen dürfen, gehören sie auch nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Was ist ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betrieb die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von bestimmten Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Was ist ein Betrieb im Sinne des BetrVG : Ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist nach der Rechtsprechung die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber gemeinsam mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.
Kleine Betriebe wie z. B. eine Zahnarztpraxis, ein Tabakladen, ein Klempnerbetrieb haben oft gar keine 5 Beschäftigten. In etwas größeren Betrieben, mit 5 oder mehr Beschäftigten, gibt es oft keinen Betriebsrat, weil die Beschäftigten keine Notwendigkeit für einen Betriebsrat sehen.
Ab einer Anzahl von 10,25 Arbeitnehmern im Betrieb gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)! Ist das KSchG anwendbar, hat das für den Arbeitgeber weitreichende Einschränkungen zur Folge. Der Arbeitgeber kann ein Anstellungsverhältnis nur dann ordentlich kündigen, soweit dies sozial gerechtfertigt werden kann.
Welche Betriebsgrößen gibt es
Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte, Kleinunternehmen: von 10 bis 49 Beschäftigte, mittlere Unternehmen: von 50 bis 249 Beschäftigte und. Großunternehmen: 250 und mehr Beschäftigte.Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die in dem Betrieb beschäftigt sind. Dabei ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Ausgenommen und daher nicht mitzuzählen sind die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.Die Größe des Betriebsrates muss im Wahlausschreiben angegeben werden (§ 3 Absatz 2 Nummer 5 Wahlordnung). Maßgeblich dafür ist die Anzahl der Arbeitnehmer, die im Betrieb in der Regel beschäftigt sind. Das heißt, es ist zu ermitteln, welche Zahl von Arbeitnehmern für den Betrieb typisch ist.
Leitende Angestellte sind zwar arbeitsrechtlich Arbeitnehmer. Sie sind jedoch aufgrund ihrer betrieblichen Stellung weder aktiv noch passiv wahlberechtigt zur Betriebsratswahl. Für sie sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Möglichkeit vor, sogenannte Sprecherausschüsse zu wählen.
Wer fällt nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz : Der § 5 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz ordnet an, dass folgende Personen keine Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind: in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist.
Wer fällt unter das Betriebsverfassungsgesetz : Betriebsverfassungsgesetz. § 5 Arbeitnehmer. (1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden.
Was gilt als Betrieb
Betrieb ist also die arbeitsorganisatorische, Unternehmen die rechtliche Einheit. Dabei können mehrere Unternehmen durchaus einen gemeinsamen Betrieb begründen, so genannter Gemeinschaftsbetrieb. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers findet in der Regel, aber nicht zwingend, im Betrieb des Arbeitgebers statt.
Organisatorische Einheit
BAG NZA 2010, 671-272. Zu prüfen ist demnach, wer im Betrieb oder für den Betrieb diese Richtlinien vorgibt. Ist hier erkennbar, dass die Verwaltung von einer einzigen, selbstständigen Stelle ausgeht, liegt in der Regel ein Betrieb vor.Ein Kleinbetrieb liegt vor, wenn regelmäßig maximal 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten: Auch ein Betrieb mit z.B. 12 Arbeitnehmern kann ein Kleinbetrieb sein. Denn nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit.
Wer ist ein Kleinbetrieb : Begriff. Betriebe, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden.