Antwort Wer braucht eine EWR Bescheinigung? Weitere Antworten – Wer muss die Bescheinigung EU EWR ausfüllen

Wer braucht eine EWR Bescheinigung?
Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu den Vordruck "Bescheinigung EU / EWR", im Übrigen den Vordruck "Bescheinigung außerhalb EU / EWR ".Die Bescheinigung bestätigt die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit in einem Gewerbe in Österreich (Liste der Gewerbe) bzw. eine österreichische gewerbliche Ausbildung oder Befähigung.Die Bescheinigung EU/EWR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn unbeschränkte Steuerpflicht oder familienbezogene Steuervergünstigungen beantragt werden. Die Bescheinigung enthält Wohnsitz und Einkünfte im Ansässigkeitsstaat, bestätigt von dessen Steuerbehörde.

Wo bekomme ich eine EWR Bescheinigung : Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz") oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Wer braucht keine Anmeldebescheinigung

Wenn Sie schon vor dem 1. Jänner 2006 in Österreich gelebt haben und seitdem durchgehend nach dem Meldegesetz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Anmeldebescheinigung. In diesem Fall gilt die Wohnsitzmeldung als Anmeldebescheinigung.

Wer braucht eine EU Bescheinigung : Wenn Sie als Unternehmer*in in einem EU-Land eine vorübergehende Dienstleistung erbringen oder sich selbstständig machen möchten, wird unter Umständen eine Bescheinigung über rechtmäßige Niederlassung bzw. über ausgeübte Tätigkeiten im Herkunftsland (EU-Bescheinigung) verlangt.

Und was steckt dahinter Hinter der Bezeichnung EWR verbirgt sich „Europäischer Wirtschaftsraum“. Jeder Bürger aus den Mitgliedsstaaten des EWR verfügt über dieses Ausweisdokument, bei dem es sich hierzulande einfach um den Personalausweis handelt. Auf Reisen innerhalb der EU kann der Personalausweis verwendet werden.

Staatsangehörige der EWR Staaten

Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst neben den EU-Staaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Staatsangehörige dieser Staaten und ihre Familienangehörigen gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU entsprechend (§ 12 FreizügG/EU).

Was sind EWR Angehörige

Familienangehörige sind: Ehegatten. Eingetragene Partner. Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder der betreffenden Person oder des Ehegatten oder der Ehegattin oder des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin.Die Bescheinigung EU/EWR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn unbeschränkte Steuerpflicht oder familienbezogene Steuervergünstigungen beantragt werden. Die Bescheinigung enthält Wohnsitz und Einkünfte im Ansässigkeitsstaat, bestätigt von dessen Steuerbehörde.Wer viel ins Ausland reist, benutzt hierzu meist den Reisepass, um sich auszuweisen. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, dazu den sogenannten EWR-Personalausweis zu verwenden, wenn man innerhalb der Europäischen Union auf Tour ist.

EWR -Bürgerinnen/ EWR -Bürger genießen Visumfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt und Niederlassung auf dem Territorium eines beliebigen EU -/ EWR -Mitgliedstaates für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von deren wirtschaftlicher Tätigkeit.

Wer gehört nicht zur EWR : Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1994 mit dem Ziel eingerichtet, die EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) auszudehnen. Norwegen, Island und Liechtenstein gehören dem EWR an. Die Schweiz ist Mitglied der EFTA, gehört aber nicht zum EWR.

Wer gehört zu den Drittstaatsangehörigen : Drittstaatsangehörige Familienangehörige

Wer nicht die Staatsangehörigkeit eines EU -Mitgliedstaates, eines EWR -Staates oder der Schweiz besitzt, wird Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger genannt.

Welche Länder gehören zur EU und EWR

Übersicht EU – und EWR -Länder

  • Belgien.
  • Bulgarien.
  • Zypern (griechischer Teil)
  • Dänemark.
  • Deutschland.
  • Estland.
  • Finnland.
  • Frankreich.


Mit einem deutschen Personalausweis haben Sie beispielsweise gleichzeitig auch einen EWR-Personalausweis. Zu den EWR-Ländern zählen insgesamt 30 Länder. Darunter fallen die 27 EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Österreich oder Kroatien aber auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

  • Belgien.
  • Bulgarien.
  • Dänemark.
  • Deutschland.
  • Estland.
  • Finnland.
  • Frankreich.
  • Griechenland.

Wer gehört alles zu EWR : Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

  • Belgien.
  • Bulgarien.
  • Dänemark.
  • Deutschland.
  • Estland.
  • Finnland.
  • Frankreich.
  • Griechenland.