Antwort Welche Unterlagen darf ein Vermieter fordern? Weitere Antworten – Welche Unterlagen darf ein Vermieter nicht verlangen

Welche Unterlagen darf ein Vermieter fordern?
Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Welche Unterlagen muss ich dem Vermieter vorlegen : Welche Unterlagen können sich Vermieter von Mietern vorlegen lassen

  • Personalausweis.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Angaben über den Beruf, den Arbeitgeber, die Befristung des Arbeitsverhältnisses und das monatliche Nettoeinkommen.
  • Arbeitsvertrag bzw.
  • Schufa-Auskunft zur Bonitätsprüfung.
  • Bescheinigung vom Vorvermieter.

Welche Unterlagen vom Mieter einfordern

Fordern Sie unbedingt Nachweise und Sicherheiten ein

  • Personalausweis. Damit weist Ihr künftiger Mieter seine Identität nach.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweise.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Schufa-Auskunft.
  • Mietkaution.

Kann ein Vermieter eine Ausweiskopie verlangen : Mieterinnen und Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen werden vom Vermieter häufig zur Vorlage des Personalausweises aufgefordert. Dieses Verlangen ist nicht grundsätzlich verboten. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung darf der Vermieter oder Immobilienmakler den Ausweis aber ohne Zustimmung nicht kopieren.

Wer darf einen Einkommensnachweis von mir verlangen Vermieterinnen und Vermieter dürfen einen Einkommensnachweis von Ihnen verlangen, bevor Sie einen Mietvertrag mit Ihnen abschließen.

Bei den meisten Mieter:innen ist das eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Das Einkommen bestätigen aber auch Rentenbescheide, Einkommensteuerbescheide oder Belege über staatliche Leistungen.

Hat Mieter Anspruch auf Kopie des Mietvertrages

Mieterinnen und Mieter, die ihren Mietvertrag verloren haben, können ihren Vermieter nach seinem Vertragexemplar fragen. Von dem Exemplar des von beiden Parteien unterzeichneten Originalvertrag kann man eine Abschrift und dadurch ein neues Original herstellen.Wichtig für den Mietvertrag sind die aktuelle Adresse und das Geburtsdatum, damit der Mieter eindeutig identifiziert werden kann. Man sollte sich auch den Personalausweis geben lassen, um die letzte Adresse des Mieters zu erfahren.Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine Kopie Ihres Ausweises vorzulegen oder anderen zu überlassen. Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes dürfen nur Sie selbst oder andere Personen mit Ihrer Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen.

Das Wichtigste in Kürze: Vermieterinnen und Vermieter machen den Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen meist zur Voraussetzung für ein Mietverhältnis. Als Einkommensnachweis können zum Beispiel Gehaltsnachweise, Steuerbescheid oder Kontoauszüge dienen.

Was schwärzen bei gehaltsnachweis für Vermieter : Der Einkommensnachweis soll nur Ihre Zahlungsfähigkeit als Mieter bestätigen – persönliche Informationen muss der Vermieter nicht wissen. Aus Datenschutzgründen können Sie diese Stellen im Dokument schwärzen. Das trifft etwa auf Angaben zum Familienstand oder der Religionszugehörigkeit zu.

Wer bekommt das Original des Mietvertrages : Bei Gründung einer Wohngemeinschaft müssen alle Hauptmieter unterschreiben. In der Regel werden dazu zwei Ausdrucke erstellt und beide im Original unterzeichnet. Andernfalls erhält der Vermieter das Original und der Mieter eine Kopie.

Wer darf Mietverträge einsehen

Mit Urteil vom vom 01.02.2023 (Az. 3 K 596/22) hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass das Finanzamt von der Vermieterseite im Rahmen einer Prüfung der Einkommenssteuererklärung den Mietvertrag anfordern kann.

Vermieter. Mieterinnen und Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen werden vom Vermieter häufig zur Vorlage des Personalausweises aufgefordert. Dieses Verlangen ist nicht grundsätzlich verboten. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung darf der Vermieter oder Immobilienmakler den Ausweis aber ohne Zustimmung nicht kopieren …Schwärzung von Angaben

Grundsätzlich sind nur der Vor- und Nachname, die Anschrift und gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer zur Identifizierung erforderlich.

Was reicht als Einkommensnachweis : Sie können als Einkommensnachweis ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zurückliegenden drei Monate verwenden. Die erhalten Sie normalerweise monatlich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Fehlt Ihnen eine oder mehrere Abrechnungen, fragen Sie in der Personalabteilung nach.