Antwort Was darf ich mit nach Deutschland nehmen? Weitere Antworten – Was darf ich nach Deutschland zollfrei einführen
Freigrenzen für die Einfuhr von Waren
bei Flug- und Seereisen | bis zu einem Wert von 430 Euro |
---|---|
bei Bahn-, Auto- oder anderen Reisen | bis zu einem Wert von 300 Euro |
für Reisende unter 15 Jahren | bis zu einem Wert von 175 Euro |
05.08.2022Dies sind zum Beispiel:
- Wildpilze.
- Kartoffeln.
- Kaviar vom Stör.
- Nahrungsergänzungsmittel.
- Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft.
- Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.
Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat Waren mit einem Wert über 430 Euro einführen.
Was darf man durch den Zoll mitnehmen : Prinzipiell ist es erlaubt, aus einem EU-Land all das mitzubringen, was für den persönlichen Bedarf benötigt wird. Das nennt man Warenfreizügigkeit. Dazu zählen Lebensmittel, Souvenirs und Kleidung. Apropos Lebensmittel: Da ist oft nicht die Ausfuhr das Problem, sondern die Einfuhr.
Was muss ich beim Zoll anmelden
Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.
Welche Waren sind zollfrei : Grundsätzlich wird für alle Waren, die aus Nicht- EU -Ländern eingeführt werden, Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro entfallen. Zusätzlich kann ab einem Wert von 150 Euro – je nach Art der Ware – auch Zoll hinzukommen.
Bis zu 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden, ohne verzollt werden zu müssen. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge.
Eine Reihe von Lebensmitteln, die nur einen ganz geringen Anteil an verarbeiteten Erzeugnissen tierischen Ursprungs enthalten und von denen kaum ein gesundheitliches Risiko ausgeht, beispielsweise Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade, dürfen ohne Mengenbeschränkung als Reiseproviant eingeführt werden.
Was ist vom Zoll befreit
Voraussetzungen. Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 150 Euro, zwar zollfrei (Art. 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung), aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Abgaben von weniger als 1 Euro werden jedoch nicht erhoben.Geschenksendungen im Sachwert von bis zu 45 Euro sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Beispiel 1: Der Gesamtbetrag enthält den Wert für die Waren einschließlich der Portokosten. Die Portokosten werden gesondert aufgeführt.Bei einem Sachwert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben.
Richtmengen für Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten:
- Alkoholische Getränke. 10 Liter Spirituosen. 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
- Tabakwaren. 800 Zigaretten. 400 Zigarillos.
- Kaffee. 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren.
- Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug.
Was darf ich an Lebensmittel nach Deutschland einführen : Erlaubt sind zum Beispiel Nahrungsmittel, die nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, zum Beispiel Kekse, Schokolade oder Sahnebonbons. Keine Probleme hat der Zoll auch mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Honig, die kein Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten.
Wie viel Schokolade im Koffer : Schokoladentafeln, Lutscher und andere feste Schokoladenprodukte können Sie ohne Einschränkungen in Ihr Handgepäck packen. Wenn Sie jedoch Schokolade in flüssiger Form oder Schokolade, die Flüssigkeiten, Gele oder Cremes enthält, mit sich führen, sollten Sie sich an die Höchstmenge von 100 ml für diese Artikel halten.
Sind Süssigkeiten zollfrei
Süßigkeiten und andere Produkte, die nur wenig Sahne oder Milch enthalten – zum Beispiel Schokolade, Sahnebonbons und Kekse – dürfen Sie im Handgepäck und auch im Aufgabegepäck mitnehmen. Auch andere tierische Erzeugnisse wie Honig sind erlaubt, im Handgepäck jedoch maximal nur 100 Milliliter.
Grundsätzlich wird für alle Waren, die aus Nicht- EU -Ländern eingeführt werden, Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro entfallen. Zusätzlich kann ab einem Wert von 150 Euro – je nach Art der Ware – auch Zoll hinzukommen.Warensendungen sind immer dann zollpflichtig, wenn sie in ein Land exportiert werden bzw. aus einem Land kommen, das nicht zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EU) zählt. Wenn Sie innerhalb der EU versenden, entfallen Zoll und Zollanmeldung.
Wann ist Ware Zollpflichtig : Grundsätzlich wird für alle Waren, die aus Nicht- EU -Ländern eingeführt werden, Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro entfallen. Zusätzlich kann ab einem Wert von 150 Euro – je nach Art der Ware – auch Zoll hinzukommen.