Antwort Kann ich eine Kündigung schriftlich abgeben? Weitere Antworten – Kann man eine Kündigung auch schriftlich abgeben

Kann ich eine Kündigung schriftlich abgeben?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Auch eine Kündigung per E-Mail reicht nicht aus; das Kündigungsschreiben muss in Briefform im Original vorliegen und mit deinem vollen Namen unterschrieben sein.Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da eine handschriftliche Unterschrift nicht fehlen darf, reicht eine mündliche Kündigung oder per E-Mail nicht aus. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund angeben.Am besten gibst du das Schreiben persönlich, per Einschreiben oder in der Personalabteilung ab. So kannst du sichergehen, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Unsere Empfehlung: Zögere es nicht zu lange hinaus und gib deine Kündigung nicht erst am letzten Tag der Frist ab.

Kann man die Kündigung auch persönlich abgeben : Im Streitfall benötigen Sie einfach einen Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig beim Empfänger eingetroffen ist. Wenn es eilt, können Sie eine Kündigung beispielsweise auch persönlich vorbei bringen und sich den Erhalt mit Angabe von Zeit und Datum auf einer Kopie bestätigen lassen.

Wann gilt eine Kündigung als angenommen

Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Schriftform einhalten. Die Kündigung muss folglich eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Außerdem muss die eigenhändig unterschriebene Kündigung dem Kündigungsempfänger im Original zugehen.

Wie verschicke ich eine Kündigung an den Arbeitgeber : Es empfiehlt sich für eine Kündigung, ein Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf zu verwenden. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen Beleg, auf dem der Empfänger den Erhalt der Sendung quittieren muss. Dadurch wird der Zugang der Kündigung nachgewiesen.

Im Gegensatz zu einem Vertrag handelt es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit nicht von der Zustimmung eines anderen abhängt. Eine Ablehnung ist also nicht möglich.

In den allermeisten Fällen ist bei einer Kündigung jedoch für beide Seiten die Schriftform vorausgesetzt. Dann ist eine eigenhändige Unterschrift oder, in einer E-Mail, eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur Pflicht.

Sollte man Kündigung bestätigen lassen

Es kann sinnvoll sein, dass der Empfänger der Kündigung den Erhalt bestätigt. Der Kündigende hat schließlich die Beweispflicht, ob der Andere die Kündigung erhalten hat. Ein Muss ist das aber nicht. Es bleibt dabei: Die Kündigung wird grundsätzlich auch ohne Bestätigung wirksam.Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, den Erhalt des Kündigungsschreibens vom Kündigungsempfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Dies kann auf einer Zweitschrift der Kündigungserklärung erfolgen, etwa mit dem Zusatz „Kündigung erhalten“, mit Datum und Unterschrift des Empfängers.Eine Kündigung ist rechtlich erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger (Beschäftigten) auch tatsächlich zugeht. Kommt es in einem Kündigungsprozess zum Streit über den Zugang einer Kündigung obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast des (fristgerechten) Ausspruchs und Zugangs einer Kündigung.

Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

  1. Schriftform (keine E-Mail und kein Fax)
  2. Zugang der Kündigungserklärung muss nachweisbar sein.
  3. Kündigungserklärung muss deutlich machen, dass es sich um eine außerordentliche, fristlose Kündigung handelt.

Was passiert wenn der Chef die Kündigung nicht annimmt : Sollte er sich weigern, die eingeschriebene Kündigung entgegenzunehmen, ist diese trotzdem gültig, und die Frist beginnt zu laufen. Denn wenn die Zustellung absichtlich vereitelt wird, gilt die Kündigung als empfangen, sobald er sie hätte zur Kenntnis nehmen können.

In welcher Form ist eine Kündigung wirksam : Jede Kündigung muss gemäß § 623 BGB in Schriftform erfolgen. Die Kündigung muss vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Aussteller ist entweder der Arbeitgeber selbst oder sein Vertretungsberechtigter, wie etwa der Personalleiter. Unwirksam sind dagegen Kündigungen, die per Fax oder E-Mail ergehen.

Ist eine Kündigung auch ohne Bestätigung gültig

Es ist egal, ob Ihre Kündigung in weiterer Folge tatsächlich behandelt oder eine Kündigungsbestätigung geschickt wird. Ihre Kündigung ist also auch dann wirksam, wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten.