Antwort Kann denkmalgeschütztes Haus energetisch saniert werden? Weitere Antworten – Kann man ein denkmalgeschütztes Haus dämmen

Kann denkmalgeschütztes Haus energetisch saniert werden?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden darf die Fassade in der Regel nicht verändert werden, deswegen ist es oft nur möglich, die Dämmung von innen anzubringen. In manchen Fällen ist aber auch das nicht erlaubt – doch auch bei solch kniffligen Fällen gibt es durchaus praktikable Lösungen.Für denkmalgeschützte Gebäude gilt die Sanierungspflicht nicht. Zu prüfen ist also, in welchem Zustand sich ein Haus befindet und ob Bestimmungen des Denkmalschutzes zu beachten sind.An einem denkmalgeschützten Haus dürfen Sie grundsätzlich alles verändern, wenn die Maßnahmen dem Schutz des Gebäudes dienen bzw. sein optischer Zustand nicht verändert wird. Über diese Verpflichtung zum Denkmalschutz sollten sich Hauseigentümer und Interessenten im Klaren sein.

Warum kein Energieausweis bei Denkmalschutz : Eine Dämmung, hinter der die alte Fassade des Gebäudes verschwindet, ist hier ausgeschlossen. Baudenkmäler unterliegen daher nicht den Vorschriften des GEG (ehemals EnEV) und darum sieht der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keine Energieausweis-Pflicht vor.

Welche Dämmung bei Denkmalschutz

Der richtige Dämmstoff für Fassadendämmung am Altbau oder Denkmalschutz der Fassade

  • expandiertes Polystyrol (EPS)
  • Steinwolle.
  • Perimeterplatten für Dämmung an der Bodenkante oder im Erdreich.
  • ökologische Dämmstoffe aus nachwachsendem Material wie Hanf, Holzfaser oder Kork.

Welche Vorteile hat ein denkmalgeschütztes Haus : Denkmalschutz: Vorteile bei Immobilien

  • Einzigartiger Charakter der Immobilie.
  • Steuerliche Begünstigungen (für Vermieter)
  • Hohe Mietpreise.
  • Staatliche Fördermittel.
  • Hohe Denkmalabschreibung.
  • Sichere Kapitalanlage und Altersvorsorge.
  • Langfristige Investition mit Wertsteigerungspotenzial.

Vieles ist möglich, aber nicht alles erlaubt: Natürlich dürfen Sie Ihr Denkmal in Eigenregie sanieren – wenn Sie selbst Sanierungsexperte sind. Sprich, die energetische Sanierung denkmalgeschützter Häuser gehört in die Hand eines erfahrenen Fachbetriebs, also von Energieberatern, Planern und Handwerkern mit Erfahrung.

Veränderungen sind möglich und oft notwendig. Aber für viele Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen benötigen Sie eine Genehmigung des Bauamtes sowie des Landesdenkmalamtes. Als Faustregel gilt: Bleibt das Erscheinungsbild oder die Substanz eines denkmalgeschützten Hauses bewahrt, wird der Umbau vom Amt meist genehmigt.

Was darf man bei Denkmalschutz nicht machen

Beispielsweise kann untersagt werden, eine denkmalgeschützte Manufaktur umzubauen und als Wohnraum zu vermieten. Selbst kleinere Maßnahmen, die das historische Gesamtbild verändern, können untersagt werden. Hierzu können sogar Außenbeleuchtungen, Zäune oder Bewegungsmelder zählen.Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der CO2-Steuer befreit, solange die energetischen Maßnahmen, die durchgeführt werden müssten, den Charakter des Gebäudes beeinträchtigen würden.Antwort: Denkmalgeschützte Gebäude sind bei Verkauf und Vermietung von der Energieausweispflicht ausgenommen, siehe § 79 Absatz 4 Satz 2 GEG: "Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden".

Grundsätzlich gilt natürlich: Je älter das Gebäude ist, desto höher sind die Sanierungskosten. Im Schnitt müssen Sie mit Renovierungskosten rechnen, die etwa 40% des Kaufpreises betragen. Sogar Renovierungskosten für denkmalgeschützte Häuser aus den 1980er Jahren betragen noch etwa ein Viertel des Kaufpreises.

Was muss ich bei einem denkmalgeschützten Haus beachten : Das Wichtigste im Überblick

  • Denkmalschutz ist Ländersache.
  • Hausbesitzer dürfen nur mit Genehmigung Denkmäler sanieren.
  • Denkmalgeschützte Häuser sind teuer im Unterhalt, Besitzer erhalten aber Unterstützung.
  • Unter Umständen kann der Denkmalschutz aufgehoben werden.

Welche Nachteile hat ein denkmalgeschütztes Haus : Ein Denkmalschutz-Haus kann jedoch auch Nachteile bergen:

  • Es gelten strenge Sanierungsauflagen.
  • Der Eigentümer ist zur Instandhaltung des Gebäudes verpflichtet.
  • Aufwand und Kosten für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind meist größer als bei Bestandsbauten ohne Denkmalschutz.

Welche Zuschüsse gibt es für denkmalgeschützte Häuser

Die weltweit größte Förderbank vergibt Förderkredite für Kauf, Sanierung und Einzelmaßnahmen von denkmalgeschützten Objekten unterschiedlicher Höhen und für unterschiedliche Bauvorhaben, die bis zu 100.000 Euro betragen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Denkmalschutz Immobilie selbst bewohnen oder vermieten.