Antwort Kann das Kind zum Umgang gezwungen werden? Weitere Antworten – Kann ein Kind den Umgang mit dem Vater verweigern
Das Umgangsrecht kann nur verweigert oder eingeschränkt werden, wenn der Kontakt die körperliche oder seelische Gesundheit des Kindes gefährdet. Dies ist der Fall wenn: das Kind oder das andere Elternteil körperlich misshandelt wird.Verweigert die Mutter dem Vater das ihm zustehende Umgangsrecht, kann er sein Umgangsrecht einklagen. Das Gericht hat in diesen Fällen die Befugnis, den Umgang des Kindes zu regeln und Anordnungen hierzu zu treffen (§ 1684 Abs. 3 BGB).Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14. Lebensjahr selbst Beteiligter in einem solchen Verfahren.
Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen : Grundsätzlich obliegt es dem betreuenden Elternteil nicht, das Kind zum anderen Elternteil zu bringen und dort nach Ausübung des Umgangskontaktes wieder abzuholen. Diese Aufgabe fällt vielmehr dem umgangsberechtigten Elternteil zu, der auch die Kosten dafür zu tragen hat.
Was tun wenn Kind nicht zum Umgang will
Man darf ein Kind nicht zum Umgang zwingen, wenn es diesem ablehnend entgegensteht. Dies stellt eine Missachtung des Kindeswillens dar und bedeutet letztendlich eine Kindeswohlgefährdung. Möchte ein Kind keinen Kontakt zum anderen Elternteil, muss jedoch hinterfragt werden, warum dies so ist.
Wie regelt das Jugendamt das Umgangsrecht : des Umgangsrechts wird das Gericht immer das örtliche Jugendamt einschalten; dieses muss vor einer gerichtlichen Entscheidung dann die Eltern und das Kind persönlich anhören. Es empfiehlt sich somit in Umgangsrechtsstreitigkeiten, zuvor das Jugendamt um Vermittlung zu bitten.
Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil.
Der Anspruch auf Umgang besteht auch dann, wenn das Kind den Umgang verweigert. Der andere Elternteil bzw. eine andere Bezugsperson muss dann den Kontakt mit dem anderen Elternteil fördern, in dem er z.B. positiv auf das Kind einwirkt. Erst ab einem Altern von 12 Jahren kann das Kind selbst über den Umgang entscheiden.
Wer muss das Kind zum Umgang bringen
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss somit den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (Wohlverhaltenspflicht).Mit oder ohne Sorgerecht – das Residenzmodell für Väter
Bei dem Residenzmodell einigt man sich meist auf folgende Richtlinien für das Besuchsrecht des Vaters: Kleinkinder: fünf zusammenhängende Stunden pro Woche. Kindergartenkinder: einen Tag pro Woche oder zwei Tage alle zwei Wochen. Schulkinder: jedes zweite …Nur bei schwerwiegenden Fällen kann das Umgangsrecht durch das Gericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Gründe können sein: Misshandlung, Alkohol- und/oder Drogenkonsum, ansteckende Krankheiten oder Auffälligkeiten des Kindes. Es ist nicht ratsam, den Umgang ohne Absprache mit dem Jugendamt zu verweigern.
Nicht selten versucht die Mutter dem Vater den Umgang zu verweigern, indem sie sich querstellt, jedoch ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eigenmächtig zu handeln, denn das Umgangsrecht muss gerichtlich von einem Familiengericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Wann darf ein Kind selbst entscheiden wo es leben will : Wann hat ein Kind Mitspracherecht Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil.
Wann kann der Umgang verweigert werden : Schwerwiegende Gründe für eine Verweigerung des Umgangs können sein:
- Kindesmisshandlung.
- Kindesmissbrauch.
- Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach dem Aufenthalt mit dem Umgangsberechtigten.
- Konkrete Entführungsgefahr.
- Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten.
- Ansteckende Krankheiten.
Ist Umgangsverweigerung strafbar
Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, macht er sich u.U. wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 Strafgesetzbuch). Umgekehrt darf man ein Kind aber nicht zum Umgang zwingen, wenn das Kind dem Umgang tatsächlich ablehnend gegenübersteht.