Antwort Ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger? Weitere Antworten – Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind
Das liegt daran, dass Scheidungen in Deutschland nur vor einem Gericht möglich sind und auch nur mit anwaltlicher Beteiligung. Es entstehen also in jedem Fall Gerichts- und Anwaltskosten. Ihr könnt ganz grob mit Scheidungskosten zwischen 1.600 Euro und 3.000 Euro rechnen, wenn Ihr Euch einvernehmlich scheiden lasst.Am günstigsten ist die Scheidung, wenn sich nur ein Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten lässt und der andere der Scheidung zustimmt. Dann können sich die Ehegatten intern die Rechtsanwaltskosten teilen.Weitere Vorteile der einvernehmlichen Scheidung im Vergleich zur streitigen Scheidung sind, dass aufgrund der Einigkeit der Ehegatten i. d. R. nur ein Termin bei Gericht notwendig ist und bei Einvernehmlichkeit nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, was wiederum Zeit und Kosten spart.
Wie kann ich mich am kostengünstigsten scheiden lassen : Ihre Scheidung ist am kostengünstigsten, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, dazu auf einen zweiten Rechtsanwalt verzichten und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Wer zahlt einvernehmliche Scheidung Kosten
Der Antragsteller der Scheidung hat die eigenen Anwaltskosten und zunächst einen Vorschuss in Höhe der Gerichtskosten zu zahlen. Das Gericht entscheidet im Scheidungsbeschluss über die Kosten. Danach haben die Beteiligten ihre Anwaltskosten selbst und Gerichtskosten jeweils hälftig zu zahlen (Kostenaufhebung).
Wie lange dauert eine Scheidung wenn beide einverstanden sind : Eine Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres innerhalb von nur drei Monaten geschieden werden, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, z.B. bei einer kurzen Ehe unter drei Jahren. Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich müssen Sie mit bis zu neun Monaten rechnen.
Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, sind Sie arbeitslos, beziehen Sie Sozialhilfe oder Hartz IV Dann kann das Scheidungverfahren für Sie völlig kostenlos sein.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
Anwaltskosten | Gesamtkosten | |
---|---|---|
Einvernehmliche Scheidung | 1.184,05 € | 1.548,05 € |
Streitige Scheidung | 2.368,10 € | 2.732,10 € |
Wer trägt die Kosten bei einvernehmlicher Scheidung
Insgesamt fallen zwei oder drei Gebühren an, die in der Regel hälftig zu tragen sind. Zwei Gerichtsgebühren aus € 2.000,00 betragen beispielsweise € 146,00. Die Anwaltskosten trägt in der Regel jede Partei selbst.Der Antragsteller der Scheidung hat die eigenen Anwaltskosten und zunächst einen Vorschuss in Höhe der Gerichtskosten zu zahlen. Das Gericht entscheidet im Scheidungsbeschluss über die Kosten. Danach haben die Beteiligten ihre Anwaltskosten selbst und Gerichtskosten jeweils hälftig zu zahlen (Kostenaufhebung).Günstiger ist es für den Antragsgegner, der ohne eigenen Anwalt am Scheidungsverfahren beteiligt ist. Wer nur der Scheidung zustimmt, benötigt nicht zwingend einen Rechtsanwalt, muss aber in der Regel die halben Gerichtskosten tragen. Diese betragen meist rund 180 bis 350 Euro.
Grundsätzlich ist es völlig egal, wer von beiden Eheleuten den Antrag einreicht. Die Kosten sind in jedem Falle gleich hoch, denn sie richten sich ohnehin nach dem Einkommen beider Ehegatten.
Wie läuft eine Scheidung ab wenn beide einverstanden sind : Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
Meist ist es bei der einvernehmlichen Ehescheidung so, dass nach dem Trennungsjahr ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Der andere Ehegatte stimmt dann der Scheidung lediglich zu, ohne sich aber einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Was muss man bei einer Scheidung alles bezahlen : 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau.
Wer trägt die Kosten für die Scheidung
Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt, ist ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung beantragt und der Andere ohne Anwalt der Scheidung zustimmt.Häufig wird die Frage gestellt, wer von beiden die Scheidung einreichen soll/muss. Es macht keinen Unterschied, wer die Scheidung einreicht, es ist nur zu bedenken, dass derjenige, der den Antrag auf Scheidung stellt, die Gerichtskosten vorschießen muss, die er am Ende des Verfahrens jedoch zur Hälfte zurück bekommt.
Wann muss man keinen Unterhalt zahlen für die Frau : Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bei fehlender Bedürftigkeit. Hat die Ehefrau die Möglichkeit, sich selbst zu unterhalten, muss der besserverdienende Ehemann keinen Unterhalt zahlen. Dies ist häufig der Fall, wenn beide Ehepartner berufstätig sind oder die Ehefrau ein beachtliches Vermögen besitzt.