Antwort Ist eine Balkontür Sondereigentum? Weitere Antworten – Ist eine Balkontür Gemeinschaftseigentum
Zwingend zum Gemeinschaftseigentum zählen:
die Balkonbrüstung einschließlich Deck- und Kronenbleche (BayObLG 30.03.1990, Az.: 2Z BR 31/90, WE 1990, 138), die Balkontür. die Balkonfenster (ausgenommen die Innenseiten)So sind für die Instandhaltung, Erneuerung und Reparatur der Balkone die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. In manchen Fällen sind in der Gemeinschaftsordnung allerdings Sonderregelungen vereinbart. So kann dort stehen, dass jeder Eigentümer selbst die Balkoninstandhaltung vorzunehmen hat.Diese Teile des Balkons gehören regelmäßig zum Sondereigentum: Der innere Balkonraum, der nicht der Sicherheit des Gebäudes dient und nicht konstruktiv ist. Der Bodenbelag (Oberste begehbare Schicht: Fliesen, Platten …) Pflanzenkübel und nicht fest installierte Blumentöpfe.
Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung : Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.
Wer zahlt defekte Balkontür
ANTWORT: Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erklärt: Fenster und Balkontüren stellen allgemeine Teile der Liegenschaft dar, da sie Teil der Außenhaut sind. Derartige Aufträge sind durch die Eigentümergemeinschaft zu vergeben.
Wer muss Balkontür reparieren : „Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Das bedeutet: Der Mieter muss nur dann für Reparaturen aufkommen, wenn es eine entsprechende Klausel gibt.
Laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss der Vermieter die Kosten für Instandsetzungsarbeiten in der Mietwohnung grundsätzlich komplett tragen.
Konkret bedeutet dies, dass alle Teile des Gebäudes, die einem Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft allein gehören, grundsätzlich als Sondereigentum angesehen werden. Ein typisches Beispiel für Sondereigentum sind die einzelnen Wohnungen sowie gegebenenfalls dazugehörige Kellerräume in einer Wohnanlage.
Sind Terrassen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum
Garten/Terrasse
Der Garten oder die Terrasse gehören zum Gemeinschaftseigentum und sind nicht zum Sondereigentum geeignet. Ein Eigentümer kann sich für einen Garten oder Terrasse ein Sondernutzungsrecht eintragen lassen.Explizit bedeutet das, dass derjenige Eigentümer, in dessen Wohnung das Fenster liegt, dessen Austausch oder Reparatur selbst zahlen muss. Dies weicht von der „Grundregel“ ab, nach welcher das Gemeinschaftseigentum auch finanziell gemeinschaftlich getragen werden muss.Kosten für Material und Handwerker
Material | Elemente | Kosten |
---|---|---|
Kunststoff | einflügelig | 580 bis 945 Euro/Stk |
Holz | einflügelig | 690 bis 1.125 Euro/Stk |
Holz-Aluminium | zweiflügelig | 1.658 bis 3.895 Euro/Stk |
Holz-Aluminium | einflügelig | 920 bis 1.480 Euro/Stk |
Laut Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss der Vermieter die Kosten für Instandsetzungsarbeiten in der Mietwohnung grundsätzlich komplett tragen.
Wer zahlt kaputte Glastür in Mietwohnung : Geht in einer Mietwohnung eine Scheibe kaputt, kommt je nach Ursache die Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung für die Kosten auf. Als Mieter müssen Sie eine kaputte Scheibe nur selbst bezahlen, wenn die Scheibe nicht zur Mietsache gehört.
Können Fenster Sondereigentum sein : Denn Fenster gehören sowohl zum Sonder-, also auch zum Gemeinschaftseigentum.
Ist balkonbrüstung Gemeinschaftseigentum
29.9.2009, 11 S 11/09: Die Innenseite der Balkonbrüstung ist zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums, wenn der Aufbau bzw. das Material des Brüstungselements (hier: Faserzementplatte) eine gesonderte dingliche Zuordnung dieses Bereichs nicht ermöglicht.
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum: Der Fall
Gemäß Teilungserklärung zählen die Wohnungseingangstüren zum Sondereigentum und auch die Fenster. So wurde das auch jahrzehntelang in der WEG gehandhabt. Jeder Eigentümer hatte dies in der Vergangenheit selbst bezahlt.
Wer ist bei einer Eigentumswohnung für die Fenster zuständig : Nur die inneren Fensterbänke gehören zum Sondereigentum. Über sie können Wohnungseigentümer allein bestimmen. Muss ein Fenster gestrichen, repariert oder gar ausgetauscht werden – bei sogenannten Erhaltungsmaßnahmen – müssen also grundsätzlich alle Eigentümer gemeinsam gemäß ihrer Miteigentumsanteile dafür zahlen.